Sek II – Verweildauer

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Regelfall: 3 Jahre (1 Jahr Einführungsphase, 2 Jahre Qualifikationsphase)
Mindestzeit: 2 Jahre (z. B. wenn die Einführungsphase übersprungen wird)
Höchstzeit: 4 Jahre

Überschreitung der Regelzeit:
1. Wiederholung bei Nichtversetzung am Ende der Einführungsphase
2. Rücktritt nach dem 1. Kurshalbjahr in das 2. Halbjahr der E-Phase
3. Rücktritt nach dem 2. Kurshalbjahr (Wiederholung der ersten beiden Halbjahre der Qualifikationsphase, Neuwahl der Prüfungsfächer möglich)
4. Rücktritt nach dem 3. Kurshalbjahr in das 2. Kurshalbjahr der Q-Phase
5. Rücktritt statt Meldung zur Abiturprüfung, nach Nichtzulassung zur Abiturprüfung oder nach Nichtbestehen der Abiturprüfung (Wiederholung des zweiten Schuljahres in der Qualifikationsphase)

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